Klinische Notizen zu medizinischen Codes. KI-basiert. Kostenlos.

MedAPI.ai ist ein KI-gestützter Dienst für medizinisches Coding — per Websuche und REST-API. Gedeckte Vorschläge aus offiziellen Systematik-Inhalten, validiert gegen die autoritative Datenbank.

Codierungssysteme

Semantisches RAG-Retrieval, gedeckte Code-Vorschläge mit Confidence-Werten und Validierung gegen die autoritative Datenbank — über die unterstützten Codierungssysteme hinweg.

API

POST /api/code und GET /api/describe — Integration in KIS, Abrechnung und Forschung.

C41.3

ICD-10-GM 2026

Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen, Sternum und Klavikula

Rippen, Sternum und Klavikula

Child codes

  • C41.30 – Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Rippen
  • C41.31 – Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Sternum
  • C41.32 – Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Klavikula

Sibling codes

  • C41.0 – Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Knochen des Hirn- und Gesichtsschädels
  • C41.1 – Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Unterkieferknochen
  • C41.2 – Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Wirbelsäule
  • C41.4 – Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels: Beckenknochen
  • C41.8 – Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, mehrere Teilbereiche überlappend
  • C41.9 – Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, nicht näher bezeichnet

Inherited from C41: Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen

Exclusion

Part of: C41: Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen › C40-C41: Bösartige Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels › C00-C75: Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe › C00-C97: Bösartige Neubildungen › II: Neubildungen