F10-F19ICD-10-GM 2026
Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
Child codes
F10– Psychische und Verhaltensstörungen durch AlkoholF11– Psychische und Verhaltensstörungen durch OpioideF12– Psychische und Verhaltensstörungen durch CannabinoideF13– Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder HypnotikaF14– Psychische und Verhaltensstörungen durch KokainF15– Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich KoffeinF16– Psychische und Verhaltensstörungen durch HalluzinogeneF17– Psychische und Verhaltensstörungen durch TabakF18– Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige LösungsmittelF19– Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen
Exclusion
- Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen
F55.-
Text
- Dieser Abschnitt enthält eine Vielzahl von Störungen unterschiedlichen Schweregrades und mit verschiedenen klinischen Erscheinungsbildern; die Gemeinsamkeit besteht im Gebrauch einer oder mehrerer psychotroper Substanzen (mit oder ohne ärztliche Verordnung). Die verursachenden Substanzen werden durch die dritte Stelle, die klinischen Erscheinungsbilder durch die vierte Stelle kodiert; diese können je nach Bedarf allen psychotropen Substanzen zugeordnet werden. Es muss aber berücksichtigt werden, dass nicht alle Kodierungen der vierten Stelle für alle Substanzen sinnvoll anzuwenden sind. Die Identifikation der psychotropen Stoffe soll auf der Grundlage möglichst vieler Informationsquellen erfolgen, wie die eigenen Angaben des Patienten, die Analyse von Blutproben oder von anderen Körperflüssigkeiten, charakteristische körperliche oder psychische Symptome, klinische Merkmale und Verhalten sowie andere Befunde, wie die im Besitz des Patienten befindlichen Substanzen oder fremdanamnestische Angaben. Viele Betroffene nehmen mehrere Substanzarten zu sich. Die Hauptdiagnose soll möglichst nach der Substanz oder Substanzklasse verschlüsselt werden, die das gegenwärtige klinische Syndrom verursacht oder im Wesentlichen dazu beigetragen hat. Zusatzdiagnosen sollen kodiert werden, wenn andere Substanzen oder Substanzklassen aufgenommen wurden und Intoxikationen (vierte Stelle .0), schädlichen Gebrauch (vierte Stelle .1), Abhängigkeit (vierte Stelle .2) und andere Störungen (vierte Stelle .3-.9) verursacht haben. Nur wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos verläuft oder wenn Bestandteile verschiedener Substanzen untrennbar vermischt sind, soll mit "Störung durch multiplen Substanzgebrauch (
F19.-)" kodiert werden.
Inherited from V: Psychische und Verhaltensstörungen
Inclusion
- Störungen der psychischen Entwicklung.
Exclusion
Part of: V: Psychische und Verhaltensstörungen