U69.10ICD-10-GM 2026
Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Geschwistercodes
Definition
- Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.
Teil von: U69.1: Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke › U69: Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke › U69-U70: Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit › XXII: Schlüsselnummern für besondere Zwecke