U69.11ICD-10-GM 2026
Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
Geschwistercodes
U69.10– Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings istU69.12– Temporäre BlutgerinnungsstörungU69.13– Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus
Definition
- Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus der Anlage 7 zur FPV verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.
Teil von: U69.1: Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke › U69: Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke › U69-U70: Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit › XXII: Schlüsselnummern für besondere Zwecke