1-202

OPS 2026

Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 1-202.0 – Bei einem potenziellen Organspender
  • 1-202.1 – Bei sonstigen Patienten

Geschwistercodes

  • 1-203 – Invasive Funktionsdiagnostik des Nervensystems
  • 1-204 – Untersuchung des Liquorsystems
  • 1-205 – Elektromyographie [EMG]
  • 1-206 – Neurographie
  • 1-207 – Elektroenzephalographie [EEG]
  • 1-208 – Registrierung evozierter Potenziale
  • 1-209 – Komplexe Diagnostik bei Spina bifida
  • 1-20a – Andere neurophysiologische Untersuchungen
  • 1-20b – Magnetenzephalographie [MEG]
  • 1-20c – Navigierte transkranielle Magnetstimulation [nTMS]
  • 1-20d – Hochauflösende Elektroenzephalographie [hdEEG]

Hinweise

  • Diese Kodes sind nur zu verwenden bei Diagnostik nach der jeweils gültigen Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (siehe im Zusammenhang mit einer Organspende auch § 5 und § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Transplantationsgesetz)
  • Die durchgeführten Einzelmaßnahmen sind nicht gesondert zu kodieren

Übernommen von 1-20: Neurologische Untersuchungen

Hinweise

  • Das neurologische Monitoring ist gesondert zu kodieren 8-92

Übernommen von 1-20...1-33: Untersuchung einzelner Körpersysteme

Hinweise

  • Das Anästhesieverfahren bei einer diagnostischen Maßnahme kann zusätzlich kodiert werden, sofern die diagnostische Maßnahme üblicherweise ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt wird 8-90

Teil von: 1-20: Neurologische Untersuchungen › 1-20...1-33: Untersuchung einzelner Körpersysteme › 1: DIAGNOSTISCHE MASSNAHMEN