1-20d

OPS 2026

Hochauflösende Elektroenzephalographie [hdEEG]

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 1-20d.0 – Zur Lokalisation epileptischer Foci
  • 1-20d.1 – Zur Lokalisation funktioneller Hirnareale
  • 1-20d.x – Sonstige
  • 1-20d.y – N.n.bez.

Geschwistercodes

  • 1-202 – Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
  • 1-203 – Invasive Funktionsdiagnostik des Nervensystems
  • 1-204 – Untersuchung des Liquorsystems
  • 1-205 – Elektromyographie [EMG]
  • 1-206 – Neurographie
  • 1-207 – Elektroenzephalographie [EEG]
  • 1-208 – Registrierung evozierter Potenziale
  • 1-209 – Komplexe Diagnostik bei Spina bifida
  • 1-20a – Andere neurophysiologische Untersuchungen
  • 1-20b – Magnetenzephalographie [MEG]
  • 1-20c – Navigierte transkranielle Magnetstimulation [nTMS]

Hinweise

  • Mit diesem Kode ist die Ableitung eines EEGs mit mindestens 64 Kanälen über mindestens 30 Minuten zu kodieren, wenn dabei im Quellenraum unter Einbeziehung individueller oder atlasbasierter (kanonischer) Kopfmodelle eine Rekonstruktion epilepsietypischer Muster (individuell oder als Mittelung) oder eine Analyse aufgabenbasierter Aktivität (evozierte Potenziale) oder eine Analyse der Ruhenetzwerkaktivität erfolgt

Übernommen von 1-20: Neurologische Untersuchungen

Hinweise

  • Das neurologische Monitoring ist gesondert zu kodieren 8-92

Übernommen von 1-20...1-33: Untersuchung einzelner Körpersysteme

Hinweise

  • Das Anästhesieverfahren bei einer diagnostischen Maßnahme kann zusätzlich kodiert werden, sofern die diagnostische Maßnahme üblicherweise ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt wird 8-90

Verweise auf diesen Code

  • 1-210 (Hinweise): Die Durchführung einer hochauflösenden Elektroenzephalographie ist gesondert zu kodieren 1-20d ff.
  • 1-211 (Hinweise): Die Durchführung einer hochauflösenden Elektroenzephalographie ist gesondert zu kodieren 1-20d ff.

Teil von: 1-20: Neurologische Untersuchungen › 1-20...1-33: Untersuchung einzelner Körpersysteme › 1: DIAGNOSTISCHE MASSNAHMEN