5-421

OPS 2026

Ösophagostomie als selbständiger Eingriff

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

Geschwistercodes

  • 5-420 – Inzision des Ösophagus
  • 5-422 – Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Ösophagus
  • 5-423 – Partielle Ösophagusresektion ohne Wiederherstellung der Kontinuität
  • 5-424 – Partielle Ösophagusresektion mit Wiederherstellung der Kontinuität
  • 5-425 – (Totale) Ösophagektomie ohne Wiederherstellung der Kontinuität
  • 5-426 – (Totale) Ösophagektomie mit Wiederherstellung der Kontinuität
  • 5-427 – Rekonstruktion der Ösophaguspassage (als selbständiger Eingriff)
  • 5-428 – Rekonstruktion der Ösophaguspassage bei Atresie und Versorgung einer kongenitalen ösophagotrachealen Fistel
  • 5-429 – Andere Operationen am Ösophagus
  • 5-42a – Weitere Operationen am Ösophagus

Inklusionen

  • Ösophagostomie bei kongenitaler Ösophagusstenose

Übernommen von 5-42: Operationen am Ösophagus

Hinweise

  • Die Verwendung eines Einmal-Endoskops ist zusätzlich zu kodieren 5-54a.2 ff.

Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig

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