5-504.0

OPS 2026

Komplett (gesamtes Organ)

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 5-504.1 – Partiell (Split-Leber)
  • 5-504.2 – Auxiliär (linker Leberlappen zusätzlich zum eigenen Organ)
  • 5-504.3 – Retransplantation, komplett (gesamtes Organ) während desselben stationären Aufenthaltes
  • 5-504.4 – Retransplantation, partiell (Split-Leber) während desselben stationären Aufenthaltes
  • 5-504.5 – Retransplantation, auxiliär (linker Leberlappen zusätzlich zum vorhandenen Organ) während desselben stationären Aufenthaltes
  • 5-504.x – Sonstige
  • 5-504.y – N.n.bez.

Inklusionen

  • Simultane Hepatektomie

Übernommen von 5-504: Lebertransplantation

Exklusionen

  • Allogene Hepatozytentransplantation 8-862 ff.

Hinweise

  • Bei nicht AB0-kompatibler Transplantation ist der Kode 5-930.21 zusätzlich anzugeben
  • Die Art der Konservierung von Organtransplantaten ist zusätzlich zu kodieren 5-939 ff.

Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig

Synonyme

  • Komplette Lebertransplantation

Verweise auf diesen Code

  • 5-503.1 (Exklusionen): Hepatektomie im Rahmen einer Transplantation 5-504.0
  • 5-503.2 (Exklusionen): Hepatektomie im Rahmen einer Transplantation 5-504.0

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