5-510

OPS 2026

Cholezystotomie und Cholezystostomie

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-510.0 – Cholezystotomie, n.n.bez.
  • 5-510.1 – Cholezystotomie, offen chirurgisch
  • 5-510.2 – Cholezystotomie, laparoskopisch
  • 5-510.3 – Cholezystotomie, Umsteigen laparoskopisch - offen chirurgisch
  • 5-510.4 – Cholezystostomie

Geschwistercodes

  • 5-511 – Cholezystektomie
  • 5-512 – Biliodigestive Anastomose (von Ductus hepaticus, Ductus choledochus und Leberparenchym)
  • 5-513 – Endoskopische Operationen an den Gallengängen
  • 5-514 – Andere Operationen an den Gallengängen
  • 5-515 – Exzision und Resektion von erkranktem Gewebe der Gallengänge
  • 5-516 – Andere Rekonstruktion der Gallengänge
  • 5-517 – Einlegen oder Wechseln von selbstexpandierenden Stents und Stent-Prothesen in die Gallengänge
  • 5-518 – Operationen an Sphincter Oddi und Papilla duodeni major
  • 5-519 – Andere Operationen an Gallenblase und Gallengängen

Übernommen von 5-51: Operationen an Gallenblase und Gallenwegen

Exklusionen

  • Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in Gallenblase und Gallengängen 8-111 ff.

Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig

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