5-774.7

OPS 2026

Durch alloplastische Implantate

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-774.70 – Mit einfachem Implantat (z.B. Knochenzement)
  • 5-774.71 – Mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat], einfacher Defekt
  • 5-774.72 – Mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat], großer oder komplexer Defekt

Geschwistercodes

  • 5-774.0 – Auflagerungsplastik, partiell
  • 5-774.1 – Auflagerungsplastik, total
  • 5-774.2 – Interpositionsplastik, ohne Kontinuitätsdurchtrennung (horizontal)
  • 5-774.3 – Interpositionsplastik, mit Kontinuitätsdurchtrennung (vertikal), partiell
  • 5-774.4 – Interpositionsplastik, mit Kontinuitätsdurchtrennung (vertikal), subtotal
  • 5-774.5 – Anheben des Kieferhöhlenbodens [Sinuslifting]
  • 5-774.6 – Durch Einbringen einer Folie/Membran
  • 5-774.8 – Durch autogenes Knochentransplantat, mit mittels CAD-Verfahren geplanten und hergestellten Schablonen
  • 5-774.x – Sonstige
  • 5-774.y – N.n.bez.

Übernommen von 5-774: Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Maxilla

Inklusionen

  • Osteosynthese

Hinweise

  • Die Entnahme eines Transplantates ist gesondert zu kodieren 5-783 ff.
  • Eine Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-77b ff.

Übernommen von 5-77: Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen

Hinweise

  • Die Entnahme eines Transplantates zur mikrovaskulären Anastomosierung ist gesondert zu kodieren 5-858 ff.

Übernommen von 5-76...5-77: Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995

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