5-821.3

OPS 2026

Wechsel einer zementierten Totalendoprothese

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-821.30 – In Totalendoprothese, nicht zementiert
  • 5-821.31 – In Totalendoprothese, zementiert oder n.n.bez.
  • 5-821.32 – In Totalendoprothese, hybrid (teilzementiert)
  • 5-821.33 – In Totalendoprothese, Sonderprothese
  • 5-821.3x – Sonstige

Geschwistercodes

  • 5-821.0 – Revision (ohne Wechsel)
  • 5-821.1 – Wechsel einer Femurkopfprothese
  • 5-821.2 – Wechsel einer Gelenkpfannenprothese
  • 5-821.4 – Wechsel einer nicht zementierten Totalendoprothese
  • 5-821.5 – Wechsel einer Totalendoprothese, hybrid (teilzementiert)
  • 5-821.6 – Wechsel einer Totalendoprothese, Sonderprothese
  • 5-821.7 – Entfernung einer Totalendoprothese
  • 5-821.8 – Entfernung einer Femurkopfprothese
  • 5-821.9 – Entfernung einer Duokopfprothese
  • 5-821.a – Entfernung einer Femurkopfkappe
  • 5-821.b – Entfernung einer Gelenkpfannenprothese
  • 5-821.c – Entfernung einer Gelenkpfannenstützschale
  • 5-821.d – Entfernung einer Gelenkschnapp-Pfanne
  • 5-821.e – Entfernung einer Totalendoprothese, Sonderprothese
  • 5-821.f – Wechsel einer Duokopfprothese
  • 5-821.g – Wechsel einer Oberflächenersatzprothese
  • 5-821.h – Entfernung einer Oberflächenersatzprothese
  • 5-821.j – Wechsel einer schenkelhalserhaltenden Femurkopfprothese [Kurzschaft-Femurkopfprothese]
  • 5-821.k – Entfernung einer schenkelhalserhaltenden Femurkopfprothese [Kurzschaft-Femurkopfprothese]
  • 5-821.x – Sonstige
  • 5-821.y – N.n.bez.

Übernommen von 5-821: Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Hüftgelenk

Exklusionen

  • Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation in gesonderter Sitzung ( 5-820 ff. mit 5-829.n )

Hinweise

  • Eine durchgeführte Pfannenbodenplastik ist gesondert zu kodieren 5-829.h
  • Der Einbau einer Gelenkpfannenstützschale oder eines Antiluxationspfannenrandes ist gesondert zu kodieren 5-820.5 ff.
  • Die Verwendung von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren 5-93b ff.
  • Die Verwendung einer Gelenkschnapp-Pfanne ist gesondert zu kodieren 5-820.7 ff.
  • Komplexe Wechseloperationen z.B. mit Femurersatz oder mit Ersatz benachbarter Gelenke sind zusätzlich zu kodieren 5-829.b
  • Die Verwendung einer Tumorendoprothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.c
  • Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • Der (Teil-)Wechsel in eine CAD-CAM-Prothese ist mit dem jeweiligen Kode für den (Teil-)Wechsel der Endoprothese und den Zusatzkodes 5-829.m oder 5-829.p zu kodieren
  • Die Verwendung einer hypoallergenen Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.e
  • Die Verwendung einer beschichteten Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.j ff.
  • Die Verwendung einer vollkeramischen Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.q
  • Die computergestützte intraoperative biomechanische Ausrichtung des Implantates ist zusätzlich zu kodieren 5-86a.4

Übernommen von 5-82: Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

Hinweise

  • Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren
  • Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

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