5-82

OPS 2026

Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-820 – Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk
  • 5-821 – Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Hüftgelenk
  • 5-822 – Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk
  • 5-823 – Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Kniegelenk
  • 5-824 – Implantation einer Endoprothese an Gelenken der oberen Extremität
  • 5-825 – Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese an Gelenken der oberen Extremität
  • 5-826 – Implantation einer Endoprothese an Gelenken der unteren Extremität
  • 5-827 – Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese an Gelenken der unteren Extremität
  • 5-828 – Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes
  • 5-829 – Andere gelenkplastische Eingriffe

Geschwistercodes

  • 5-78 – Operationen an anderen Knochen
  • 5-79 – Reposition von Fraktur und Luxation
  • 5-80 – Offen chirurgische und andere Gelenkoperationen
  • 5-81 – Arthroskopische Gelenkoperationen
  • 5-83 – Operationen an der Wirbelsäule
  • 5-84 – Operationen an der Hand
  • 5-85 – Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln
  • 5-86 – Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren
  • Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

Teil von: 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen › 5: OPERATIONEN