5-822

OPS 2026

Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-822.0 – Unikondyläre Schlittenprothese
  • 5-822.8 – Patellaersatz
  • 5-822.9 – Sonderprothese
  • 5-822.c – Interpositionelles nicht verankertes Implantat
  • 5-822.f – Implantation eines endoprothetischen Gelenkersatzes ohne Bewegungsfunktion
  • 5-822.g – Bikondyläre Oberflächenersatzprothese
  • 5-822.h – Femoral und tibial schaftverankerte Prothese
  • 5-822.j – Endoprothese mit erweiterter Beugefähigkeit
  • 5-822.k – Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese
  • 5-822.x – Sonstige
  • 5-822.y – N.n.bez.

Geschwistercodes

  • 5-820 – Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk
  • 5-821 – Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Hüftgelenk
  • 5-823 – Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Kniegelenk
  • 5-824 – Implantation einer Endoprothese an Gelenken der oberen Extremität
  • 5-825 – Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese an Gelenken der oberen Extremität
  • 5-826 – Implantation einer Endoprothese an Gelenken der unteren Extremität
  • 5-827 – Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese an Gelenken der unteren Extremität
  • 5-828 – Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes
  • 5-829 – Andere gelenkplastische Eingriffe

Hinweise

  • Die Verwendung von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren 5-93b ff.
  • Die komplexe Erstimplantation einer Endoprothese z.B. mit Knochenersatz oder mit Ersatz benachbarter Gelenke ist zusätzlich zu kodieren 5-829.a
  • Die Verwendung einer Tumorendoprothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.c
  • Die Verwendung einer hypoallergenen Prothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.e
  • Die Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation ist zusätzlich zu kodieren 5-829.n
  • Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • Die Implantation einer CAD-CAM-Prothese ist mit dem jeweiligen Kode für die Implantation der Endoprothese und den Zusatzkodes 5-829.m oder 5-829.p zu kodieren

Übernommen von 5-82: Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

Hinweise

  • Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren
  • Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

Verweise auf diesen Code

  • 5-823 (Exklusionen): Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation in gesonderter Sitzung ( 5-822 ff. mit 5-829.n )
  • 5-823.5 (Exklusionen): Wechsel eines Patellaersatzes in eine Totalendoprothese oder Sonderprothese ( 5-823.9 mit 5-822 ff. )

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