5-823.2OPS 2026
Wechsel einer bikondylären Oberflächenersatzprothese
Untergeordnete Codes
5-823.20– Typgleich5-823.21– In eine andere Oberflächenersatzprothese, nicht zementiert5-823.22– In eine andere Oberflächenersatzprothese, (teil-)zementiert5-823.25– In eine Sonderprothese, nicht zementiert5-823.26– In eine Sonderprothese, (teil-)zementiert5-823.27– Nur Inlaywechsel5-823.28– Teilwechsel Femurteil5-823.29– Teilwechsel Tibiateil5-823.2a– In eine femoral und tibial schaftverankerte Prothese, nicht zementiert5-823.2b– In eine femoral und tibial schaftverankerte Prothese, (teil-)zementiert5-823.2x– Sonstige
Geschwistercodes
5-823.0– Revision (ohne Wechsel)5-823.1– Wechsel einer unikondylären Schlittenprothese5-823.4– Wechsel einer Sonderprothese5-823.5– Wechsel eines Patellaersatzes5-823.6– Entfernung einer unikondylären Schlittenprothese5-823.7– Entfernung einer bikondylären Oberflächenersatzprothese5-823.9– Entfernung eines Patellaersatzes5-823.a– Entfernung einer Sonderprothese5-823.b– Wechsel einer Endoprothese mit erweiterter Beugefähigkeit5-823.c– Wechsel eines interpositionellen nicht verankerten Implantates5-823.d– Entfernung einer Endoprothese mit erweiterter Beugefähigkeit5-823.e– Entfernung eines interpositionellen nicht verankerten Implantates5-823.f– Wechsel einer bikompartimentellen Teilgelenkersatzprothese5-823.g– Entfernung einer bikompartimentellen Teilgelenkersatzprothese5-823.h– Wechsel eines endoprothetischen Gelenkersatzes ohne Bewegungsfunktion5-823.j– Entfernung eines endoprothetischen Gelenkersatzes ohne Bewegungsfunktion5-823.k– Wechsel einer femoral und tibial schaftverankerten Prothese5-823.m– Entfernung einer femoral und tibial schaftverankerten Prothese5-823.x– Sonstige5-823.y– N.n.bez.
Hinweise
- Ein Patellaersatz ist gesondert zu kodieren 5-822.8 ff. 5-823.5 ff.
Übernommen von 5-823: Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Kniegelenk
Exklusionen
- Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation in gesonderter Sitzung ( 5-822 ff. mit 5-829.n )
Hinweise
- Die Verwendung von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren 5-93b ff.
- Komplexe Wechseloperationen z.B. mit Knochenersatz oder mit Ersatz benachbarter Gelenke sind zusätzlich zu kodieren 5-829.b
- Die Verwendung einer Tumorendoprothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.c
- Die Verwendung einer hypoallergenen Prothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.e
- Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
- Der (Teil-)Wechsel in eine CAD-CAM-Prothese ist mit dem jeweiligen Kode für den (Teil-)Wechsel der Endoprothese und den Zusatzkodes 5-829.m oder 5-829.p zu kodieren
- Die Verwendung einer beschichteten Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.j ff.
- Die Verwendung einer vollkeramischen Endoprothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.q
Übernommen von 5-82: Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
Hinweise
- Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren
- Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.
Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweise
- Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
- Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
- Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
- Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
- Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
- Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
- Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
- Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
- Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
- Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.
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