5-828.y

OPS 2026

N.n.bez.

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 5-828.0 – Implantation eines Knochenteilersatzes
  • 5-828.1 – Implantation eines Knochentotalersatzes
  • 5-828.2 – Revision eines Knochenersatzes ohne Wechsel
  • 5-828.3 – Wechsel eines Knochenteilersatzes
  • 5-828.4 – Wechsel eines Knochentotalersatzes
  • 5-828.5 – Entfernung eines Knochenteilersatzes
  • 5-828.6 – Entfernung eines Knochentotalersatzes
  • 5-828.7 – Implantation eines Stimulators für das Knochenwachstum
  • 5-828.8 – Implantation eines präformierten Knochenteilersatzes am Becken
  • 5-828.x – Sonstige

Übernommen von 5-828: Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes

Hinweise

  • Bei der Verwendung von alloplastischem Knochenersatz sind das verwendete Material und die Lokalisation gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • Der endoprothetische Gelenkersatz ist jeweils gesondert zu kodieren 5-82
  • Die Verwendung einer Tumorendoprothese ist zusätzlich zu kodieren 5-829.c

Übernommen von 5-82: Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

Hinweise

  • Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren
  • Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

Teil von: 5-828: Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes › 5-82: Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz › 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen › 5: OPERATIONEN