5-829.k

OPS 2026

Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-829.k0 – Pfannenkomponente
  • 5-829.k1 – Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz: Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke
  • 5-829.k2 – Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz: Schaftkomponente mit einer dem Knochendefekt entsprechenden Länge und Dicke
  • 5-829.k3 – Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz: Pfannen- und Schaftkomponente, Schaft ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke
  • 5-829.k4 – Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz: Pfannen- und Schaftkomponente, Schaft mit einer dem Knochendefekt entsprechenden Länge und Dicke

Geschwistercodes

  • 5-829.0 – Arthroplastik am Hüftgelenk mit Osteotomie des Beckens
  • 5-829.1 – Pfannendachplastik am Hüftgelenk
  • 5-829.2 – Girdlestone-Resektion am Hüftgelenk, primär
  • 5-829.3 – Resektionsarthroplastik am Schultergelenk
  • 5-829.4 – Resektionsarthroplastik am Ellenbogengelenk
  • 5-829.5 – Resektionsarthroplastik am Handgelenk
  • 5-829.6 – Resektionsarthroplastik am Kniegelenk
  • 5-829.7 – Resektionsarthroplastik am Sprunggelenk
  • 5-829.8 – Resektionsarthroplastik am Tarsalgelenk und/oder Tarsometatarsalgelenk
  • 5-829.9 – Einbringen von Abstandshaltern (z.B. nach Entfernung einer Endoprothese)
  • 5-829.a – Komplexe Erstimplantation einer Gelenkendoprothese in Verbindung mit Knochenersatz und/oder dem Ersatz benachbarter Gelenke
  • 5-829.b – Komplexe Wechseloperationen einer Gelenkendoprothese in Verbindung mit Knochenersatz und/oder dem Ersatz benachbarter Gelenke
  • 5-829.c – Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese
  • 5-829.e – Verwendung von hypoallergenem Knochenersatz- und/oder Osteosynthesematerial
  • 5-829.f – Wechsel von Abstandshaltern
  • 5-829.g – Entfernung von Abstandshaltern
  • 5-829.h – Pfannenbodenplastik am Hüftgelenk
  • 5-829.j – Verwendung von beschichteten Endoprothesen oder beschichteten Abstandhaltern
  • 5-829.m – Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell hergestelltes Implantat bei knöcherner Defektsituation oder angeborener oder erworbener Deformität
  • 5-829.n – Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation
  • 5-829.p – Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell hergestelltes Implantat ohne knöcherne Defektsituation oder angeborene oder erworbene Deformität
  • 5-829.q – Verwendung einer vollkeramischen Endoprothese
  • 5-829.r – Rekonstruktion eines knöchernen Glenoiddefektes
  • 5-829.x – Sonstige
  • 5-829.y – N.n.bez.

Inklusionen

  • Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese mit Arthrodesemodul oder Kopplungselement bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz

Exklusionen

  • Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese bei primären oder sekundären malignen Knochentumoren, wobei das Implantat der Länge und Dicke des resezierten Knochens entspricht 5-829.c

Hinweise

  • Diese Kodes sind Zusatzkodes. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren
  • Bei einer modularen Endoprothese muss eine gelenkbildende oder gelenkersetzende Implantatkomponente aus mindestens 3 der nachfolgend genannten metallischen Einzel(bau)teile bestehen, die in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit der gesamten Prothese gewährleisten: Schaft, Verlängerungshülse, Halsteil, Pfanne, (Stütz-)Schale, Rekonstruktionsring, Sicherungs- und Sicherheitselemente (Dehnschraube, (Ab-)Scherstift, Abreißschrauben, Schrauben mit Schraubenkopfantrieb, Schraubenverbindungen mit drehmomentgesteuertem (und drehwinkelgesteuertem) Anziehen), Kopplungselement, Einzel(bau)teile eines Arthrodesemoduls, Augment, Wedge, Sleeve, Liner und/oder Exzenterscheibe
  • Kopplungselemente und Arthrodesemodule werden nur einer gelenkbildenden oder gelenkersetzenden Komponente zugeordnet
  • Der Aufsteckkopf der Endoprothese und Schrauben, die ausschließlich der Verankerung der Endoprothese im Knochen dienen, werden nicht mitgezählt
  • Eine alleinige Osteoporose ohne pathologische Fraktur (ICD-10-GM-Kode M81.-) ist keine knöcherne Defektsituation. Ebenfalls keine knöcherne Defektsituation liegt bei einer operationsbedingten Resektion eines gelenktragenden Anteils vor
  • Der knöcherne Defekt muss an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird
  • Ein Teilwechsel ist der Wechsel einer kompletten gelenkbildenden Komponente

Übernommen von 5-829: Andere gelenkplastische Eingriffe

Exklusionen

  • Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand 5-847 ff.

Übernommen von 5-82: Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

Hinweise

  • Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren
  • Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

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