5-938

OPS 2026

Art der Beschichtung von Gefäßprothesen

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

Geschwistercodes

  • 5-930 – Art des Transplantates oder Implantates
  • 5-931 – Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials
  • 5-932 – Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung
  • 5-933 – Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen
  • 5-934 – Verwendung von MRT-fähigem Material
  • 5-935 – Verwendung von beschichtetem Osteosynthesematerial
  • 5-936 – Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
  • 5-937 – Verwendung von thermomechanischem Osteosynthesematerial
  • 5-939 – Art der Konservierung von Organtransplantaten
  • 5-93a – Art der Konditionierung von entnommenen Gefäßen zur Transplantation
  • 5-93b – Osteosyntheseverfahren

Übernommen von 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen

Hinweise

  • Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Verweise auf diesen Code

  • 5-38...5-39 (Hinweise): Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren 5-938 ff.

Teil von: 5-93: Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien und Osteosyntheseverfahren › 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen › 5: OPERATIONEN