5-939

OPS 2026

Art der Konservierung von Organtransplantaten

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-939.0 – Organkonservierung, ohne Anwendung einer Ex-vivo-Perfusion
  • 5-939.1 – Organkonservierung, mit Anwendung einer kontinuierlichen Ex-vivo-Perfusion und ohne Organfunktionsüberwachung
  • 5-939.2 – Organkonservierung, mit Anwendung einer kontinuierlichen Ex-vivo-Perfusion und mit Organfunktionsüberwachung
  • 5-939.x – Sonstige

Geschwistercodes

  • 5-930 – Art des Transplantates oder Implantates
  • 5-931 – Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials
  • 5-932 – Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung
  • 5-933 – Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen
  • 5-934 – Verwendung von MRT-fähigem Material
  • 5-935 – Verwendung von beschichtetem Osteosynthesematerial
  • 5-936 – Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
  • 5-937 – Verwendung von thermomechanischem Osteosynthesematerial
  • 5-938 – Art der Beschichtung von Gefäßprothesen
  • 5-93a – Art der Konditionierung von entnommenen Gefäßen zur Transplantation
  • 5-93b – Osteosyntheseverfahren

Hinweise

  • Die jeweilige Organtransplantation ist gesondert zu kodieren
  • Eine Organkonservierung kann normotherm oder hypotherm erfolgen. Eine Ex-vivo-Perfusion kann pulsatil oder nicht pulsatil angewendet werden

Übernommen von 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen

Hinweise

  • Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Verweise auf diesen Code

  • 5-335 (Hinweise): Die Art der Konservierung von Organtransplantaten ist zusätzlich zu kodieren 5-939 ff.
  • 5-375 (Hinweise): Die Art der Konservierung von Organtransplantaten ist zusätzlich zu kodieren 5-939 ff.
  • 5-504 (Hinweise): Die Art der Konservierung von Organtransplantaten ist zusätzlich zu kodieren 5-939 ff.
  • 5-555 (Hinweise): Die Art der Konservierung von Organtransplantaten ist zusätzlich zu kodieren 5-939 ff.

Teil von: 5-93: Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien und Osteosyntheseverfahren › 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen › 5: OPERATIONEN