8-718.81

OPS 2026

Mindestens 3 bis höchstens 5 Behandlungstage

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-718.80 – Mindestens 1 bis höchstens 2 Behandlungstage
  • 8-718.82 – Mindestens 6 bis höchstens 10 Behandlungstage
  • 8-718.83 – Mindestens 11 bis höchstens 20 Behandlungstage
  • 8-718.84 – Mindestens 21 bis höchstens 40 Behandlungstage
  • 8-718.85 – Mindestens 41 bis höchstens 75 Behandlungstage
  • 8-718.86 – Mindestens 76 Behandlungstage

Übernommen von 8-718.8: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit

Exklusionen

  • Alleinige Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials 1-717 ff.

Hinweise

  • Die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials im Rahmen der Beatmungsentwöhnung auf der intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit ist nicht gesondert zu kodieren
  • Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer seit Beginn der Beatmung mehr als 168 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt oder wenn der Patient aus einem anderen Krankenhaus zuverlegt oder aus anderen Einrichtungen oder aus dem häuslichen Bereich zur prolongierten Beatmungsentwöhnung aufgenommen wird
  • Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
  • Strukturmerkmale: Intensivmedizinische Beatmungsentwöhnungs-Einheit, die auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisiert ist
  • Strukturmerkmale: Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements: Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme)
  • Strukturmerkmale: Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements: Mechanischer Insufflator/Exsufflator
  • Strukturmerkmale: Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements: 24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Bronchoskopie in der Einheit
  • Strukturmerkmale: Tägliche Verfügbarkeit von Physiotherapie und/oder Atmungstherapie
  • Strukturmerkmale: Werktägliche Verfügbarkeit von: Logopädie mit Dysphagietherapie
  • Strukturmerkmale: Werktägliche Verfügbarkeit von: Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie
  • Strukturmerkmale: Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs
  • Mindestmerkmale: Wöchentliche Teambesprechung mit Anwesenheit der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger Woche
  • Mindestmerkmale: Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche mit durchschnittlich mindestens 10 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) pro Woche: Atmungstherapie, Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie/Psychologie, Psychotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie/Sprachtherapie, Dysphagietherapie. Davon müssen mindestens 6 Therapieeinheiten Atmungstherapie oder Physiotherapie sein

Übernommen von 8-718: Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung

Hinweise

  • Diese Kodes sind nur für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben
  • Unter Beatmungsentwöhnung (Weaning) ist der Prozess der strukturierten Modifikation von Beatmungsparametern ggf. in Kombination mit akutmedizinischen und weiteren spezifischen Behandlungsmaßnahmen mit dem Ziel der Beendigung einer Beatmung zur Wiedererlangung der selbstständigen Atmung ohne maschinelle Beatmung zu verstehen. Ein Kode aus diesem Bereich ist auch anzugeben, wenn die Beatmungsentwöhnung fehlgeschlagen ist und z.B. die (Wieder-)Einstellung auf eine häusliche maschinelle Beatmung erfolgt
  • Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Mindestens ein dokumentierter Spontanatmungsversuch (dieser kann mit oder ohne Atemunterstützungsverfahren (z.B. CPAP oder HFNC) und mit oder ohne Sauerstoffinsufflation erfolgen) oder schriftliche Begründung bei Nichtdurchführung oder Versagen des täglichen Spontanatmungsversuches
  • Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: Atemmechanik (z.B. Hustenstoß, Sekretion)
  • Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: Hämodynamischer und metabolischer Status (z.B. Blutdruck, Herzfrequenz, Vorliegen einer relevanten metabolischen Azidose)
  • Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: Sedierungsscore (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale)
  • Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Festlegung eines Analgesie- und Sedierungsziels
  • Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Verfügbarkeit von Physiotherapie und Anwendung nach den individuellen Möglichkeiten des Patienten
  • Mindestanforderungen pro Behandlungstag: Feststellung der Geräteeinstellungen (mindestens Beatmungsmodus, Beatmungsdrücke, Atemfrequenz, FiO 2 oder O 2 -Fluss; die Feststellung der Atemfrequenz ist entbehrlich, sofern eine Beatmungsform gewählt wurde, bei der eine Einstellung der maschinellen Atemfrequenz nicht vorgesehen ist), zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen
  • Dokumentation mindestens alle 8 Stunden, zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen: Gasaustauschparameter (z.B. pO 2 , pH, pCO 2 , sO 2 ) mit invasiven oder nicht invasiven Messverfahren (z.B. Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie, transkutane Oxymetrie und CO 2 -Messung)
  • Dokumentation mindestens alle 8 Stunden, zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen: Gerätemesswerte (mindestens Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Beatmungsdrücke)
  • Als Behandlungstage gelten alle Tage ab Beginn der Beatmung, an denen mindestens ein Spontanatmungsversuch durchgeführt wurde oder für die eine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt
  • Tage, an denen kein Spontanatmungsversuch unternommen wurde und keine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt, sind nicht zu zählen
  • Tage ohne eine (intermittierende) maschinelle Beatmung sind nicht zu zählen
  • Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren 8-716 ff.
  • Der Zugang bei maschineller Beatmung ist gesondert zu kodieren 8-701 8-704 8-706
  • Die Anlage eines Tracheostomas zur Durchführung der künstlichen Beatmung ist gesondert zu kodieren 5-311 ff. 5-312 ff.
  • Die maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Jugendlichen ist gesondert zu kodieren 8-712 ff.
  • Eine zusätzlich durchgeführte neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation ist gesondert zu kodieren 8-552 ff.

Übernommen von 8-71: Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Synonyme

  • Prolongierte Beatmungsentwöhnung bei maschineller Beatmung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit über mindestens 3 bis höchstens 5 Behandlungstage
  • Prolongiertes Weaning bei maschineller Beatmung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit über mindestens 3 bis höchstens 5 Behandlungstage

Teil von: 8-718.8: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit › 8-718: Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung › 8-71: Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung › 8-70...8-72: Maßnahmen für das Atmungssystem › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN