8-91c.2

OPS 2026

Intensivbehandlung

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 8-91c.20 – Vier oder mehr übende oder sonstige Verfahren
  • 8-91c.21 – Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten
  • 8-91c.22 – Vier oder mehr Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
  • 8-91c.23 – Teilstat. interdiszipl. multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, davon 1 ärztl. oder psychologisch psychotherapeutisches Verf. von mind. 60 Min. und zusätzlich 1 ärztl. oder psychotherap. Einzelgespräch von mind. 30 Min.

Geschwistercodes

Hinweise

  • Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens vier der genannten Verfahren
  • Mindestmerkmale: Mindestens 240 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie

Übernommen von 8-91c: Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie

Exklusionen

  • Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie 8-918 ff.
  • Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung 8-91b

Hinweise

  • Jeder teilstationäre schmerztherapeutische Behandlungstag, an dem die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden, ist einzeln zu kodieren
  • Die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik kann mit dem Kode 1-910 verschlüsselt werden, wenn die dort angegebenen Bedingungen erfüllt sind
  • Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
  • Strukturmerkmale: Zum Team gehört ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut oder ein Fachpsychotherapeut
  • Strukturmerkmale: Vorhandensein von Physiotherapie oder Sporttherapie oder anderen körperlich übenden Verfahren
  • Mindestmerkmale: Vor Beginn der teilstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie wurde eine interdisziplinäre algesiologische Diagnostik unter Mitarbeit von mindestens 2 Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin) mit psychometrischer und physischer Funktionstestung und abschließender Teambesprechung abgeschlossen
  • Mindestmerkmale: Teamintegrierte Behandlung chronischer Schmerzpatienten nach festgelegtem Behandlungsplan
  • Mindestmerkmale: Ärztliche Visite oder Teambesprechung mit Behandlungsplanung
  • Mindestmerkmale: Gesamtaufenthaltsdauer pro Tag in der teilstationären Einrichtung (inkl. Erholungszeiten) von mindestens 240 Minuten
  • Mindestmerkmale: Die Größe der Behandlungsgruppen ist auf maximal 8 Patienten begrenzt
  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Körperlich übende Verfahren wie z.B. aktivierende Physiotherapie, Trainingstherapie, Ausdauertraining, Dehnungsübungen, sensomotorisches Training, Ergotherapie, Arbeitsplatztraining
  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Psychotherapeutisch übende, auch durch Kotherapeuten erbrachte Verfahren wie z.B. Muskelrelaxation, Autogenes Training
  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Ärztlich oder psychologisch psychotherapeutische Verfahren wie z.B. psychologische Schmerztherapie, Gruppenpsychotherapie, Edukation, Alltagsplanung, störungsorientierte Einzeltherapie
  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Sonstige Verfahren wie z.B. soziale Interventionen, Kreativtherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie)
  • Eine gleichzeitige akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren

Übernommen von 8-91: Schmerztherapie

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Teil von: 8-91c: Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie › 8-91: Schmerztherapie › 8-90...8-91: Anästhesie und Schmerztherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN