8-91c.23

OPS 2026

Teilstat. interdiszipl. multimodale Schmerztherapie: Intensivbehandlung: Vier oder mehr Verfahren, davon 1 ärztl. oder psychologisch psychotherapeutisches Verf. von mind. 60 Min. und zusätzlich 1 ärztl. oder psychotherap. Einzelgespräch von mind. 30 Min.

Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten und zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-91c.20 – Vier oder mehr übende oder sonstige Verfahren
  • 8-91c.21 – Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten
  • 8-91c.22 – Vier oder mehr Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten

Übernommen von 8-91c.2: Intensivbehandlung

Hinweise

  • Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens vier der genannten Verfahren
  • Mindestmerkmale: Mindestens 240 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie

Übernommen von 8-91c: Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie

Exklusionen

  • Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie 8-918 ff.
  • Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung 8-91b

Hinweise

  • Jeder teilstationäre schmerztherapeutische Behandlungstag, an dem die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden, ist einzeln zu kodieren
  • Die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik kann mit dem Kode 1-910 verschlüsselt werden, wenn die dort angegebenen Bedingungen erfüllt sind
  • Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
  • Strukturmerkmale: Zum Team gehört ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut oder ein Fachpsychotherapeut
  • Strukturmerkmale: Vorhandensein von Physiotherapie oder Sporttherapie oder anderen körperlich übenden Verfahren
  • Mindestmerkmale: Vor Beginn der teilstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie wurde eine interdisziplinäre algesiologische Diagnostik unter Mitarbeit von mindestens 2 Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin) mit psychometrischer und physischer Funktionstestung und abschließender Teambesprechung abgeschlossen
  • Mindestmerkmale: Teamintegrierte Behandlung chronischer Schmerzpatienten nach festgelegtem Behandlungsplan
  • Mindestmerkmale: Ärztliche Visite oder Teambesprechung mit Behandlungsplanung
  • Mindestmerkmale: Gesamtaufenthaltsdauer pro Tag in der teilstationären Einrichtung (inkl. Erholungszeiten) von mindestens 240 Minuten
  • Mindestmerkmale: Die Größe der Behandlungsgruppen ist auf maximal 8 Patienten begrenzt
  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Körperlich übende Verfahren wie z.B. aktivierende Physiotherapie, Trainingstherapie, Ausdauertraining, Dehnungsübungen, sensomotorisches Training, Ergotherapie, Arbeitsplatztraining
  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Psychotherapeutisch übende, auch durch Kotherapeuten erbrachte Verfahren wie z.B. Muskelrelaxation, Autogenes Training
  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Ärztlich oder psychologisch psychotherapeutische Verfahren wie z.B. psychologische Schmerztherapie, Gruppenpsychotherapie, Edukation, Alltagsplanung, störungsorientierte Einzeltherapie
  • Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Sonstige Verfahren wie z.B. soziale Interventionen, Kreativtherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie)
  • Eine gleichzeitige akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren

Übernommen von 8-91: Schmerztherapie

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Synonyme

  • Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie als Intensivbehandlung mit 4 oder mehr Verfahren, davon ein psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten und zusätzlich ein Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
  • Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie als Intensivbehandlung mit 4 oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten und zusätzlich ein Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten

Teil von: 8-91c.2: Intensivbehandlung › 8-91c: Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie › 8-91: Schmerztherapie › 8-90...8-91: Anästhesie und Schmerztherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN