9-403.4

OPS 2026

Erweiterte Intensivtherapie

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b KHG

Geschwistercodes

  • 9-403.0 – Begleitende Therapie
  • 9-403.1 – Therapie als Blockbehandlung
  • 9-403.2 – Therapie als erweiterte Blockbehandlung
  • 9-403.3 – Intensivtherapie
  • 9-403.5 – Langzeit-Intensivtherapie
  • 9-403.6 – Langzeit-Intensivtherapie zum verhaltenstherapeutischen Training
  • 9-403.7 – Therapie im Gruppen-Setting
  • 9-403.8 – Integrierte Blockbehandlung
  • 9-403.x – Sonstige
  • 9-403.y – N.n.bez.

Hinweise

  • Über 12 Tage werden mindestens 30 Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 6 Therapieeinheiten durch einen Arzt, Psychologen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und/oder Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche geleistet werden. Es müssen mindestens 3 Therapeutengruppen zum Einsatz kommen

Übernommen von 9-403: Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie

Hinweise

  • Strukturmerkmale: Multidisziplinäres Team mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
  • Mindestmerkmale: Operationalisierte individuelle Diagnostik und Therapie und Anleitung von Bezugspersonen durch das multidisziplinäre Team bei drohender oder manifester Behinderung, Entwicklungs- und Verhaltensstörung sowie seelischen Störungen
  • Die Therapie erfolgt nach Diagnoseerstellung entsprechend der Mehrdimensionalen Bereichsdiagnostik der Sozialpädiatrie (MBS)/pädiatrischen Psychosomatik
  • Die Therapiedurchführung ist an den jeweiligen Standards der neuropädiatrischen oder sozialpädiatrischen Gesellschaft oder der pädiatrischen Psychosomatik orientiert. Folgende Therapeutengruppen sind dabei u.a. je nach Behandlungsplan einzubeziehen: Ärzte, Psychologen (Diplom/Master), Ergotherapeuten, (Heil)erzieher, (Heil)pädagogen, Kunsttherapeuten, Logopäden, Musiktherapeuten, Ökotrophologen/Ernährungsberater, Physiotherapeuten (inkl. physikalischer Therapie), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche, Schmerztherapeuten, Sozialpädagogen
  • Bei den Therapieformen 9-403.2 , 9-403.4 , 9-403.5 , 9-403.6 und 9-403.7 sind die Mindestleistungen innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu erbringen
  • Die jeweilige Therapieform ist so oft zu kodieren, wie sie erbracht wurde. Die Therapieformen dürfen nur nacheinander erbracht werden
  • Wochenendbeurlaubungen zur Unterstützung des Therapieerfolges sind möglich, wenn die Mindestleistungen im Restzeitraum erbracht werden

Übernommen von 9-40: Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, es sei denn, beim jeweiligen Kode ist dies anders geregelt
  • Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden

Synonyme

  • Neuropädiatrische Therapie als erweiterte Intensivtherapie
  • Pädiatrisch psychosomatische Therapie als erweiterte Intensivtherapie
  • Sozialpädiatrische Therapie als erweiterte Intensivtherapie

Verweise auf diesen Code

  • 9-403 (Hinweise): Bei den Therapieformen 9-403.2 , 9-403.4 , 9-403.5 , 9-403.6 und 9-403.7 sind die Mindestleistungen innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu erbringen

Teil von: 9-403: Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie › 9-40: Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie › 9-40...9-41: Psychosoziale, psychosomatische, neuropsychologische und psychotherapeutische Therapie › 9: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN