9-403.6

OPS 2026

Langzeit-Intensivtherapie zum verhaltenstherapeutischen Training

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b KHG

Geschwistercodes

Hinweise

  • Über 7 Tage werden 20 Therapieeinheiten von 45 Minuten durchgeführt. Davon müssen mindestens 5 Therapieeinheiten durch einen Arzt, 5 Therapieeinheiten durch einen Psychologen und 10 Therapieeinheiten durch unterstützende Physiotherapie und begleitende andere Therapieverfahren durch die oben angeführten Therapeutengruppen geleistet werden. Über den normalen Pflegebedarf hinaus werden mindestens 2 Stunden pro Tag für Trainingsmaßnahmen durch Pflegepersonal oder heilpädagogisches Personal eingesetzt
  • Dieser Kode kann jeweils für eine Therapie über 7 Tage für die maximale Dauer von 12 Wochen pro Jahr angegeben werden

Übernommen von 9-403: Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie

Hinweise

  • Strukturmerkmale: Multidisziplinäres Team mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
  • Mindestmerkmale: Operationalisierte individuelle Diagnostik und Therapie und Anleitung von Bezugspersonen durch das multidisziplinäre Team bei drohender oder manifester Behinderung, Entwicklungs- und Verhaltensstörung sowie seelischen Störungen
  • Die Therapie erfolgt nach Diagnoseerstellung entsprechend der Mehrdimensionalen Bereichsdiagnostik der Sozialpädiatrie (MBS)/pädiatrischen Psychosomatik
  • Die Therapiedurchführung ist an den jeweiligen Standards der neuropädiatrischen oder sozialpädiatrischen Gesellschaft oder der pädiatrischen Psychosomatik orientiert. Folgende Therapeutengruppen sind dabei u.a. je nach Behandlungsplan einzubeziehen: Ärzte, Psychologen (Diplom/Master), Ergotherapeuten, (Heil)erzieher, (Heil)pädagogen, Kunsttherapeuten, Logopäden, Musiktherapeuten, Ökotrophologen/Ernährungsberater, Physiotherapeuten (inkl. physikalischer Therapie), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche, Schmerztherapeuten, Sozialpädagogen
  • Bei den Therapieformen 9-403.2 , 9-403.4 , 9-403.5 , 9-403.6 und 9-403.7 sind die Mindestleistungen innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu erbringen
  • Die jeweilige Therapieform ist so oft zu kodieren, wie sie erbracht wurde. Die Therapieformen dürfen nur nacheinander erbracht werden
  • Wochenendbeurlaubungen zur Unterstützung des Therapieerfolges sind möglich, wenn die Mindestleistungen im Restzeitraum erbracht werden

Übernommen von 9-40: Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, es sei denn, beim jeweiligen Kode ist dies anders geregelt
  • Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden

Synonyme

  • Neuropädiatrische Therapie als Langzeit-Intensivtherapie zum verhaltenstherapeutischen Training
  • Pädiatrisch psychosomatische Therapie als Langzeit-Intensivtherapie zum verhaltenstherapeutischen Training
  • Sozialpädiatrische Therapie als Langzeit-Intensivtherapie zum verhaltenstherapeutischen Training

Verweise auf diesen Code

  • 9-403 (Hinweise): Bei den Therapieformen 9-403.2 , 9-403.4 , 9-403.5 , 9-403.6 und 9-403.7 sind die Mindestleistungen innerhalb des angegebenen Zeitraumes zu erbringen

Teil von: 9-403: Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie › 9-40: Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie › 9-40...9-41: Psychosoziale, psychosomatische, neuropsychologische und psychotherapeutische Therapie › 9: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN