9-510OPS 2026
Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern
Untergeordnete Codes
Hinweise
- Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
- Die Anzahl der Stunden ist über den gesamten stationären Aufenthalt zu addieren
Verweise auf diesen Code
9-60(Hinweise): Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ist gesondert zu kodieren 9-510 ff.9-61(Hinweise): Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ist gesondert zu kodieren 9-510 ff.9-62(Hinweise): Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ist gesondert zu kodieren 9-510 ff.9-63(Hinweise): Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ist gesondert zu kodieren 9-510 ff.9-65(Hinweise): Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ist gesondert zu kodieren 9-510 ff.9-67(Hinweise): Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ist gesondert zu kodieren 9-510 ff.9-68(Hinweise): Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ist gesondert zu kodieren 9-510 ff.9-701(Hinweise): Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern ist gesondert zu kodieren 9-510 ff.9-801(Hinweise): Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern 9-510 ff. ist gesondert zu kodieren
Teil von: 9-51: Ergänzende kommunikative Maßnahmen › 9-50...9-51: Präventive und ergänzende kommunikative Maßnahmen › 9: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN