9-510.3

OPS 2026

Mehr als 12 bis 16 Stunden

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 9-510.0 – Mindestens 2 bis 4 Stunden
  • 9-510.1 – Mehr als 4 bis 8 Stunden
  • 9-510.2 – Mehr als 8 bis 12 Stunden
  • 9-510.4 – Mehr als 16 bis 20 Stunden
  • 9-510.5 – Mehr als 20 bis 24 Stunden
  • 9-510.6 – Mehr als 24 Stunden

Übernommen von 9-510: Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
  • Die Anzahl der Stunden ist über den gesamten stationären Aufenthalt zu addieren

Synonyme

  • Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern mehr als 12 bis 16 Stunden

Teil von: 9-510: Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern › 9-51: Ergänzende kommunikative Maßnahmen › 9-50...9-51: Präventive und ergänzende kommunikative Maßnahmen › 9: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN