9-647

OPS 2026

Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17d KHG

Untergeordnete Codes

Geschwistercodes

  • 9-640 – Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  • 9-641 – Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  • 9-642 – Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  • 9-643 – Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting
  • 9-644 – Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen
  • 9-645 – Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  • 9-649 – Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen
  • 9-64a – Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind

Hinweise

  • Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-607 , der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-61 , der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-626 und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-634 angegeben werden
  • Wird die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung unterbrochen, so wird für jede Behandlungsepisode ein Kode aus diesem Bereich angegeben
  • Bei einer Behandlung an mehr als 28 Behandlungstagen ist die Zählung von Neuem zu beginnen und es wird ein weiterer Kode aus diesem Bereich angegeben
  • Ein Kode aus diesem Bereich kann bei einfachem oder multiplem Substanzmissbrauch angegeben werden und ist nicht bei isolierter Nikotinabhängigkeit (Tabak), Koffeinabhängigkeit oder nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten anzuwenden
  • Die im Rahmen der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker anfallenden Therapieeinheiten werden bei den Zusatzkodes 9-649 ff. angegeben
  • Das Therapiekonzept ist auf mindestens 7 Behandlungstage ausgelegt (Ausnahme: vorzeitiger Therapieabbruch)
  • Strukturmerkmale: Multidisziplinär zusammengesetztes Behandlungsteam mit mindestens 3 Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Fachpsychotherapeuten oder Suchttherapeuten, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Pflegefachpersonen), davon mindestens 1 Arzt, Psychologischer Psychotherapeut oder Fachpsychotherapeut
  • Mindestmerkmale (für den stationären Gesamtaufenthalt zu erbringende Maßnahmen): Ggf. somatischer Entzug
  • Mindestmerkmale (für den stationären Gesamtaufenthalt zu erbringende Maßnahmen): Differenzierte somatische und psychiatrische Befunderhebung mit Diagnostik und ggf. Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen
  • Mindestmerkmale (für den stationären Gesamtaufenthalt zu erbringende Maßnahmen): Information und Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, Förderung von Veränderungsbereitschaft, soziale Stabilisierung, Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung
  • Mindestmerkmale (für den stationären Gesamtaufenthalt zu erbringende Maßnahmen): Ressourcen- und lösungsorientiertes Therapiemanagement unter Einsatz differenzierter Therapieelemente patientenbezogen in Kombination von Gruppen- und Einzeltherapie: z.B. psychoedukative Informationsgruppen, medizinische Informationsgruppen, themenzentrierte Einzel- und Gruppentherapie, Ergotherapie, Krankengymnastik/Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren
  • Mindestmerkmale (für den stationären Gesamtaufenthalt zu erbringende Maßnahmen): Ggf. Angehörigeninformation und -beratung
  • Mindestmerkmale (für den stationären Gesamtaufenthalt zu erbringende Maßnahmen): Information über externe Selbsthilfegruppen, ggf. Informationsveranstaltungen von Einrichtungen des Suchthilfesystems
  • Mindestmerkmale (für den stationären Gesamtaufenthalt zu erbringende Maßnahmen): Ggf. Eingliederung des Patienten in das bestehende regionale Suchthilfesystem

Übernommen von 9-60...9-64: Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
  • Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie ggf. auch im Lebensumfeld des Patienten
  • Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

Verweise auf diesen Code

  • 9-60 (Hinweise): Eine kriseninterventionelle Behandlung 9-641 ff. , die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörung
  • 9-61 (Hinweise): Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-640 ff. , eine kriseninterventionelle Behandlung 9-641 ff. , die integrierte kl
  • 9-62 (Hinweise): Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-640 ff. , eine kriseninterventionelle Behandlung 9-641 ff. , die integrierte kl
  • 9-63 (Hinweise): Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-640 ff. , eine kriseninterventionelle Behandlung 9-641 ff. , die integrierte kl
  • 9-701 (Exklusionen): Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen 9-647 ff.

Teil von: 9-64: Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen › 9-60...9-64: Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen › 9: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN