9-649

OPS 2026

Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 9-649.0 – Keine Therapieeinheit pro Woche
  • 9-649.1 – Einzeltherapie durch Ärzte
  • 9-649.2 – Gruppentherapie durch Ärzte
  • 9-649.3 – Einzeltherapie durch Psychotherapeuten und/oder Psychologen
  • 9-649.4 – Gruppentherapie durch Psychotherapeuten und/oder Psychologen
  • 9-649.5 – Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten

Geschwistercodes

  • 9-640 – Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  • 9-641 – Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  • 9-642 – Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  • 9-643 – Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Eltern-Kind-Setting
  • 9-644 – Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen
  • 9-645 – Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  • 9-647 – Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen
  • 9-64a – Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind

Hinweise

  • Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-607 , der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-61 , der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-626 und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-634 angegeben werden
  • Ein Kode aus diesem Bereich ist unabhängig von der Art der Behandlung einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt innerhalb der Woche ein Wechsel der Behandlungsart z.B. von Regelbehandlung auf Intensivbehandlung, werden die Therapieeinheiten aus den verschiedenen Behandlungsarten für die jeweilige Berufsgruppe zusammengezählt. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung), werden auch dann die Therapieeinheiten der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
  • Sofern Therapieeinheiten an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
  • Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
  • Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind mindestens 2 Mitarbeiter, von denen mindestens einer ein Arzt, ein Psychotherapeut oder ein Psychologe ist, erforderlich
  • Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
  • Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit ist für die Berechnung der Therapieeinheiten entsprechend zu berücksichtigen
  • Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
  • Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
  • Für die Kodierung sind die durch die ärztliche und psychologische Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten getrennt nach Einzel- und Gruppentherapie zu addieren. Für die Spezialtherapeuten sind die in Einzeltherapie erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es sind für jede Berufsgruppe gesondert die entsprechenden Kodes anzugeben

Übernommen von 9-60...9-64: Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
  • Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie ggf. auch im Lebensumfeld des Patienten
  • Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

Verweise auf diesen Code

  • 9-60 (Hinweise): Die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche ist zusätzlich zu kodieren 9-649 ff.
  • 9-61 (Hinweise): Die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche ist zusätzlich zu kodieren 9-649 ff.
  • 9-62 (Hinweise): Die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche ist zusätzlich zu kodieren 9-649 ff.
  • 9-63 (Hinweise): Die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche ist zusätzlich zu kodieren 9-649 ff.
  • 9-64a (Hinweise): Die im Rahmen dieses Zusatzkodes erbrachten patientenindividuellen Therapieeinheiten in Einzel- und in Gruppentherapie werden pro Woche bei den Zusatzkodes 9-649 ff. (Elternteil) oder 9-696 ff. (Kind)
  • 9-640 (Hinweise): Die für diese Betreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten 9-649 ff. oder für andere Zusatzkodes 9-641 ff. angerechnet werden
  • 9-641 (Hinweise): Mindestmerkmale: Es erfolgen vordringliche, ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch durch 2 Therapeuten oder Pflegefachper
  • 9-643 (Hinweise): Die im Rahmen dieses Zusatzkodes erbrachten Therapieeinheiten können pro Woche bei den Zusatzkodes 9-649 ff. mitgerechnet werden
  • 9-645 (Hinweise): Die im Kontext der Entlassung im Sinne dieses Kodes erbrachten Leistungen können nicht gleichzeitig bei der Berechnung der Therapieeinheiten 9-649 ff. oder für andere Zusatzkodes 9-640 ff. 9-641 ff. a
  • 9-647 (Hinweise): Die im Rahmen der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker anfallenden Therapieeinheiten werden bei den Zusatzkodes 9-649 ff. angegeben

Teil von: 9-64: Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen › 9-60...9-64: Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen › 9: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN