9-649.1a

OPS 2026

11 Therapieeinheiten pro Woche

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 9-649.10 – 1 Therapieeinheit pro Woche
  • 9-649.11 – 2 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.12 – 3 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.13 – 4 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.14 – 5 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.15 – 6 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.16 – 7 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.17 – 8 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.18 – 9 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.19 – 10 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.1b – 12 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.1c – 13 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.1d – 14 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.1e – 15 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.1f – 16 Therapieeinheiten pro Woche
  • 9-649.1g – Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche

Übernommen von 9-649.1: Einzeltherapie durch Ärzte

Hinweise

  • Die Erbringung der Therapieeinheiten kann durch Fachärzte und durch Ärzte in Weiterbildung erfolgen

Übernommen von 9-649: Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen

Hinweise

  • Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-607 , der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-61 , der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-626 und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-634 angegeben werden
  • Ein Kode aus diesem Bereich ist unabhängig von der Art der Behandlung einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt innerhalb der Woche ein Wechsel der Behandlungsart z.B. von Regelbehandlung auf Intensivbehandlung, werden die Therapieeinheiten aus den verschiedenen Behandlungsarten für die jeweilige Berufsgruppe zusammengezählt. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung), werden auch dann die Therapieeinheiten der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
  • Sofern Therapieeinheiten an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
  • Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
  • Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind mindestens 2 Mitarbeiter, von denen mindestens einer ein Arzt, ein Psychotherapeut oder ein Psychologe ist, erforderlich
  • Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
  • Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit ist für die Berechnung der Therapieeinheiten entsprechend zu berücksichtigen
  • Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
  • Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
  • Für die Kodierung sind die durch die ärztliche und psychologische Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten getrennt nach Einzel- und Gruppentherapie zu addieren. Für die Spezialtherapeuten sind die in Einzeltherapie erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es sind für jede Berufsgruppe gesondert die entsprechenden Kodes anzugeben

Übernommen von 9-60...9-64: Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
  • Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie ggf. auch im Lebensumfeld des Patienten
  • Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

Synonyme

  • Einzeltherapie durch Ärzte mit 11 Therapieeinheiten pro Woche bei psychischen, psychosomatischen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (Zusatzkode)

Teil von: 9-649.1: Einzeltherapie durch Ärzte › 9-649: Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen › 9-64: Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen › 9-60...9-64: Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen › 9: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN