1-202.00

OPS 2026

Ohne Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 1-202.01 – Mit Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Übernommen von 1-202.0: Bei einem potenziellen Organspender

Hinweise

  • Als Datum der Leistungserbringung ist das Datum anzugeben, an welchem mit der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls begonnen wurde
  • Nicht angegeben werden dürfen diese Kodes, wenn der Patient zu Lebzeiten einer möglichen Organspende widersprochen hat oder medizinische Kontraindikationen für eine Organspende vorliegen

Übernommen von 1-202: Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Hinweise

  • Diese Kodes sind nur zu verwenden bei Diagnostik nach der jeweils gültigen Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (siehe im Zusammenhang mit einer Organspende auch § 5 und § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Transplantationsgesetz)
  • Die durchgeführten Einzelmaßnahmen sind nicht gesondert zu kodieren

Übernommen von 1-20: Neurologische Untersuchungen

Hinweise

  • Das neurologische Monitoring ist gesondert zu kodieren 8-92

Übernommen von 1-20...1-33: Untersuchung einzelner Körpersysteme

Hinweise

  • Das Anästhesieverfahren bei einer diagnostischen Maßnahme kann zusätzlich kodiert werden, sofern die diagnostische Maßnahme üblicherweise ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt wird 8-90

Synonyme

  • Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bei einem potenziellen Organspender ohne Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Teil von: 1-202.0: Bei einem potenziellen Organspender › 1-202: Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls › 1-20: Neurologische Untersuchungen › 1-20...1-33: Untersuchung einzelner Körpersysteme › 1: DIAGNOSTISCHE MASSNAHMEN