1-202.01OPS 2026
Mit Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Geschwistercodes
1-202.00– Ohne Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Übernommen von 1-202.0: Bei einem potenziellen Organspender
Hinweise
- Als Datum der Leistungserbringung ist das Datum anzugeben, an welchem mit der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls begonnen wurde
- Nicht angegeben werden dürfen diese Kodes, wenn der Patient zu Lebzeiten einer möglichen Organspende widersprochen hat oder medizinische Kontraindikationen für eine Organspende vorliegen
Übernommen von 1-202: Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Hinweise
- Diese Kodes sind nur zu verwenden bei Diagnostik nach der jeweils gültigen Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (siehe im Zusammenhang mit einer Organspende auch § 5 und § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Transplantationsgesetz)
- Die durchgeführten Einzelmaßnahmen sind nicht gesondert zu kodieren
Übernommen von 1-20: Neurologische Untersuchungen
Hinweise
- Das neurologische Monitoring ist gesondert zu kodieren 8-92
Übernommen von 1-20...1-33: Untersuchung einzelner Körpersysteme
Hinweise
- Das Anästhesieverfahren bei einer diagnostischen Maßnahme kann zusätzlich kodiert werden, sofern die diagnostische Maßnahme üblicherweise ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt wird 8-90
Synonyme
- Diagnostik zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bei einem potenziellen Organspender mit Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Verweise auf diesen Code
8-978(Hinweise): Dieser Kode wird nicht im Rahmen des Datensatzes nach § 301 SGB V bzw. § 21 KHEntgG übermittelt und darf nur im Anschluss an die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bei einem potenzie
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