5-78a.j1

OPS 2026

Motorisiert

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

Übernommen von 5-78a: Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese

Exklusionen

  • Revision von Osteosynthesematerial ohne Materialwechsel 5-789.3 ff.
  • Reposition von Fraktur und Luxation 5-79

Hinweise

  • Die Entfernung (von Teilen) des Osteosynthesematerials ist gesondert zu kodieren 5-787 ff.
  • Bei einem Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials ist neben der Entfernung ausschließlich das gewechselte Osteosynthesematerial als Reosteosynthese anzugeben
  • Bei einer Reosteosynthese durch eine oder mehrere Schrauben, (intramedulläre) Drähte oder Zuggurtungen/Cerclagen an einer Lokalisation ist das Osteosynthesematerial nur einmal anzugeben
  • Bei einer Reosteosynthese durch eine Platte sind die Schrauben, die zur Fixierung der Platte benötigt werden, nicht gesondert zu kodieren
  • Für die Definition und Zuordnung der Osteosyntheseverfahren siehe die Hinweise unter 5-79
  • Die Augmentation von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren 5-86a.3
  • Die Lokalisation ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-780 zu kodieren
  • Die zugangsbedingte Darstellung eines Nerven ist nicht gesondert zu kodieren

Übernommen von 5-78: Operationen an anderen Knochen

Exklusionen

  • Operationen an Gesichtsschädelknochen 5-76 5-77
  • Operationen an Rippe und Sternum 5-34
  • Operationen an der Wirbelsäule 5-83

Hinweise

  • Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements gesondert zu kodieren 5-785.0 ff. 5-785.1 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

Synonyme

  • Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese durch internes motorisiertes Knochentransportsystem
  • Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese durch internes motorisiertes Verlängerungssystem

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