5-78

OPS 2026

Operationen an anderen Knochen

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-780 – Inzision am Knochen, septisch und aseptisch
  • 5-781 – Osteotomie und Korrekturosteotomie
  • 5-782 – Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe
  • 5-783 – Entnahme eines Knochentransplantates
  • 5-784 – Knochentransplantation und -transposition
  • 5-785 – Implantation von alloplastischem Knochenersatz
  • 5-787 – Entfernung von Osteosynthesematerial
  • 5-788 – Operationen an Metatarsale und Phalangen des Fußes
  • 5-789 – Andere Operationen am Knochen
  • 5-78a – Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese

Geschwistercodes

  • 5-79 – Reposition von Fraktur und Luxation
  • 5-80 – Offen chirurgische und andere Gelenkoperationen
  • 5-81 – Arthroskopische Gelenkoperationen
  • 5-82 – Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
  • 5-83 – Operationen an der Wirbelsäule
  • 5-84 – Operationen an der Hand
  • 5-85 – Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln
  • 5-86 – Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen

Exklusionen

  • Operationen an Gesichtsschädelknochen 5-76 5-77
  • Operationen an Rippe und Sternum 5-34
  • Operationen an der Wirbelsäule 5-83

Hinweise

  • Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements gesondert zu kodieren 5-785.0 ff. 5-785.1 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

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