5-78a

OPS 2026

Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-78a.0 – Durch Schraube
  • 5-78a.1 – Durch Draht oder Zuggurtung/Cerclage
  • 5-78a.2 – Durch Platte
  • 5-78a.3 – Durch Winkelplatte/Kondylenplatte
  • 5-78a.4 – Durch dynamische Kompressionsschraube
  • 5-78a.5 – Durch Marknagel mit Gelenkkomponente
  • 5-78a.6 – Durch Marknagel
  • 5-78a.7 – Durch Verriegelungsnagel
  • 5-78a.8 – Durch Fixateur externe
  • 5-78a.9 – Durch Materialkombinationen
  • 5-78a.c – Durch Transfixationsnagel
  • 5-78a.e – Durch (Blount-)Klammern
  • 5-78a.g – Durch intramedullären Draht
  • 5-78a.j – Durch internes Verlängerungs- oder Knochentransportsystem
  • 5-78a.k – Durch winkelstabile Platte
  • 5-78a.m – Durch Ringfixateur
  • 5-78a.n – Durch Bewegungsfixateur
  • 5-78a.p – Durch Transfixationsschraube
  • 5-78a.q – Durch winkelstabile Platte mit integriertem Band
  • 5-78a.x – Sonstige
  • 5-78a.y – N.n.bez.

Geschwistercodes

  • 5-780 – Inzision am Knochen, septisch und aseptisch
  • 5-781 – Osteotomie und Korrekturosteotomie
  • 5-782 – Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe
  • 5-783 – Entnahme eines Knochentransplantates
  • 5-784 – Knochentransplantation und -transposition
  • 5-785 – Implantation von alloplastischem Knochenersatz
  • 5-787 – Entfernung von Osteosynthesematerial
  • 5-788 – Operationen an Metatarsale und Phalangen des Fußes
  • 5-789 – Andere Operationen am Knochen

Exklusionen

  • Revision von Osteosynthesematerial ohne Materialwechsel 5-789.3 ff.
  • Reposition von Fraktur und Luxation 5-79

Hinweise

  • Die Entfernung (von Teilen) des Osteosynthesematerials ist gesondert zu kodieren 5-787 ff.
  • Bei einem Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials ist neben der Entfernung ausschließlich das gewechselte Osteosynthesematerial als Reosteosynthese anzugeben
  • Bei einer Reosteosynthese durch eine oder mehrere Schrauben, (intramedulläre) Drähte oder Zuggurtungen/Cerclagen an einer Lokalisation ist das Osteosynthesematerial nur einmal anzugeben
  • Bei einer Reosteosynthese durch eine Platte sind die Schrauben, die zur Fixierung der Platte benötigt werden, nicht gesondert zu kodieren
  • Für die Definition und Zuordnung der Osteosyntheseverfahren siehe die Hinweise unter 5-79
  • Die Augmentation von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren 5-86a.3
  • Die Lokalisation ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-780 zu kodieren
  • Die zugangsbedingte Darstellung eines Nerven ist nicht gesondert zu kodieren

Übernommen von 5-78: Operationen an anderen Knochen

Exklusionen

  • Operationen an Gesichtsschädelknochen 5-76 5-77
  • Operationen an Rippe und Sternum 5-34
  • Operationen an der Wirbelsäule 5-83

Hinweise

  • Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements gesondert zu kodieren 5-785.0 ff. 5-785.1 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

Verweise auf diesen Code

  • 5-79 (Exklusionen): Pseudarthrosebehandlung 5-782 ff. 5-784 ff. 5-93b ff. 5-789.c ff. 5-78a ff.
  • 5-79 (Hinweise): Bei Verfahrenswechsel oder Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials sind die Entfernung des Osteosynthesematerials und die erneute Osteosynthese mit einem Kode aus 5-78a ff. oder bei Reposition e
  • 5-93b (Exklusionen): Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese 5-78a ff.
  • 5-93b (Hinweise): Bei Verfahrenswechsel oder Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials sind die Entfernung des Osteosynthesematerials mit einem Kode aus 5-787 ff. und die erneute Osteosynthese mit einem Kode aus 5-
  • 5-787 (Hinweise): Bei Verfahrenswechsel oder Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials sind die Entfernung des Osteosynthesematerials und die erneute Osteosynthese mit einem Kode aus 5-78a ff. oder bei Reposition e

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