8-855.70

OPS 2026

Bis 24 Stunden

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-855.71 – Mehr als 24 bis 72 Stunden
  • 8-855.72 – Mehr als 72 bis 144 Stunden
  • 8-855.73 – Mehr als 144 bis 264 Stunden
  • 8-855.74 – Mehr als 264 bis 432 Stunden
  • 8-855.76 – Mehr als 432 bis 600 Stunden
  • 8-855.77 – Mehr als 600 bis 960 Stunden
  • 8-855.78 – Mehr als 960 bis 1.320 Stunden
  • 8-855.79 – Mehr als 1.320 bis 1.680 Stunden
  • 8-855.7a – Mehr als 1.680 bis 2.040 Stunden
  • 8-855.7b – Mehr als 2.040 bis 2.400 Stunden
  • 8-855.7c – Mehr als 2.400 Stunden

Hinweise

  • Mit diesem Kode ist eine kontinuierliche Hämodiafiltration zu kodieren, die für mehr als 24 Stunden geplant war, aber vorher abgebrochen wurde

Übernommen von 8-855: Hämodiafiltration

Hinweise

  • Es ist jede durchgeführte Hämodiafiltration zu kodieren
  • Die kontinuierliche Hämodiafiltration ist bei Beginn der Behandlung für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden geplant. Bei der kontinuierlichen Hämodiafiltration beginnt ein Behandlungszyklus mit Anschluss an die Dialysemaschine und endet mit Entlassung des Patienten oder der Unterbrechung des Verfahrens für mehr als 24 Stunden. Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich
  • Bei Anwendung unterschiedlicher Substanzen zur Antikoagulation ist die Art der Antikoagulation zu verschlüsseln, welche bei der Behandlung überwiegend verwendet wurde

Synonyme

  • CVVHDF mit Antikoagulation mit Heparin bis 24 Stunden
  • CVVHDF ohne Antikoagulation bis 24 Stunden
  • Kontinuierliche venovenöse pumpengetriebene Hämodiafiltration mit Antikoagulation mit Heparin bis 24 Stunden
  • Kontinuierliche venovenöse pumpengetriebene Hämodiafiltration ohne Antikoagulation bis 24 Stunden

Teil von: 8-855.7: Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHDF), Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation › 8-855: Hämodiafiltration › 8-85: Extrakorporale Zirkulation und Behandlung von Blut › 8-80...8-85: Maßnahmen für den Blutkreislauf › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN