8-855.7a

OPS 2026

Mehr als 1.680 bis 2.040 Stunden

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

Übernommen von 8-855: Hämodiafiltration

Hinweise

  • Es ist jede durchgeführte Hämodiafiltration zu kodieren
  • Die kontinuierliche Hämodiafiltration ist bei Beginn der Behandlung für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden geplant. Bei der kontinuierlichen Hämodiafiltration beginnt ein Behandlungszyklus mit Anschluss an die Dialysemaschine und endet mit Entlassung des Patienten oder der Unterbrechung des Verfahrens für mehr als 24 Stunden. Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich
  • Bei Anwendung unterschiedlicher Substanzen zur Antikoagulation ist die Art der Antikoagulation zu verschlüsseln, welche bei der Behandlung überwiegend verwendet wurde

Synonyme

  • CVVHDF mit Antikoagulation mit Heparin mehr als 1.680 bis 2.040 Stunden
  • CVVHDF ohne Antikoagulation mehr als 1.680 bis 2.040 Stunden
  • Kontinuierliche venovenöse pumpengetriebene Hämodiafiltration mit Antikoagulation mit Heparin mehr als 1.680 bis 2.040 Stunden
  • Kontinuierliche venovenöse pumpengetriebene Hämodiafiltration ohne Antikoagulation mehr als 1.680 bis 2.040 Stunden

Teil von: 8-855.7: Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHDF), Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation › 8-855: Hämodiafiltration › 8-85: Extrakorporale Zirkulation und Behandlung von Blut › 8-80...8-85: Maßnahmen für den Blutkreislauf › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN