5-785

OPS 2026

Implantation von alloplastischem Knochenersatz

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-785.0 – Knochenzement ohne Antibiotikumzusatz
  • 5-785.1 – Knochenzement mit Antibiotikumzusatz
  • 5-785.2 – Keramischer Knochenersatz
  • 5-785.3 – Keramischer Knochenersatz, resorbierbar
  • 5-785.4 – Metallischer Knochenersatz
  • 5-785.5 – Keramischer Knochenersatz, resorbierbar mit Antibiotikumzusatz
  • 5-785.6 – Sonstiger alloplastischer Knochenersatz, ohne Medikamentenzusatz
  • 5-785.7 – Sonstiger alloplastischer Knochenersatz, mit Medikamentenzusatz
  • 5-785.y – N.n.bez.

Geschwistercodes

  • 5-780 – Inzision am Knochen, septisch und aseptisch
  • 5-781 – Osteotomie und Korrekturosteotomie
  • 5-782 – Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe
  • 5-783 – Entnahme eines Knochentransplantates
  • 5-784 – Knochentransplantation und -transposition
  • 5-787 – Entfernung von Osteosynthesematerial
  • 5-788 – Operationen an Metatarsale und Phalangen des Fußes
  • 5-789 – Andere Operationen am Knochen
  • 5-78a – Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese

Inklusionen

  • Planung und Zurichtung

Exklusionen

  • Implantation von endoprothetischem Gelenk- und Knochenersatz 5-82
  • Implantation eines nicht alloplastischen Knochen(teil-)ersatzes 5-828 ff.

Hinweise

  • Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-780 zu kodieren

Übernommen von 5-78: Operationen an anderen Knochen

Exklusionen

  • Operationen an Gesichtsschädelknochen 5-76 5-77
  • Operationen an Rippe und Sternum 5-34
  • Operationen an der Wirbelsäule 5-83

Hinweise

  • Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements gesondert zu kodieren 5-785.0 ff. 5-785.1 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

Verweise auf diesen Code

  • 5-79 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz und die Verwendung des Zements bei einer Verbundosteosynthese sind gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-780 (Exklusionen): Implantation von Knochenersatz 5-785 ff.
  • 5-782 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-820 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-821 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-822 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-823 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-824 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-825 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-826 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-827 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-828 (Hinweise): Bei der Verwendung von alloplastischem Knochenersatz sind das verwendete Material und die Lokalisation gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-829.1 (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-829.h (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.
  • 5-829.r (Hinweise): Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren 5-785 ff.

Teil von: 5-78: Operationen an anderen Knochen › 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen › 5: OPERATIONEN