5-784OPS 2026
Knochentransplantation und -transposition
Untergeordnete Codes
5-784.0– Transplantation von Spongiosa, autogen, offen chirurgisch5-784.1– Transplantation eines kortikospongiösen Spanes, autogen, offen chirurgisch5-784.2– Transplantation eines kortikospongiösen Spanes, autogen, ausgedehnt5-784.3– Knochentransplantation, nicht gefäßgestielt5-784.4– Knochentransplantation, gefäßgestielt mit mikrovaskulärer Anastomose5-784.5– Knorpel-Knochen-Transplantation, autogen5-784.6– Knorpel-Knochen-Transplantation, allogen5-784.7– Transplantation von Spongiosa, allogen, offen chirurgisch5-784.8– Transplantation eines kortikospongiösen Spanes, allogen, offen chirurgisch5-784.9– Transplantation eines Röhrenknochens, allogen5-784.a– Knochentransposition, gefäßgestielt5-784.b– Transplantation von humaner demineralisierter Knochenmatrix5-784.c– Transplantation von Spongiosa, autogen, endoskopisch5-784.d– Transplantation eines kortikospongiösen Spanes, autogen, endoskopisch5-784.e– Transplantation von Spongiosa, allogen, endoskopisch5-784.f– Transplantation eines kortikospongiösen Spanes, allogen, endoskopisch5-784.x– Sonstige5-784.y– N.n.bez.
Geschwistercodes
5-780– Inzision am Knochen, septisch und aseptisch5-781– Osteotomie und Korrekturosteotomie5-782– Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe5-783– Entnahme eines Knochentransplantates5-785– Implantation von alloplastischem Knochenersatz5-787– Entfernung von Osteosynthesematerial5-788– Operationen an Metatarsale und Phalangen des Fußes5-789– Andere Operationen am Knochen5-78a– Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese
Inklusionen
- Planung und Zurichtung
Exklusionen
- Knorpeltransplantation 5-801.b ff. 5-812.9 ff.
Hinweise
- Die Entnahme eines Knochentransplantates ist gesondert zu kodieren 5-783 ff.
- Eine (Kortiko-)Spongiosaplastik ist bei einer therapeutischen Transposition oder Transplantation von Knochengewebe zu kodieren. Diese Kodes sind nicht anzugeben bei Verschluss oder Verfüllung von iatrogen geschaffenen oder zugangsbedingten Knochendefekten (inkl. Markräumen) mit ortsständigem Gewebe. Ortsständiges Gewebe wird im Bereich des Operationsgebietes ohne zusätzlichen Zugang gewonnen und bezieht sich bei Gelenkeingriffen auf alle gelenkbildenden Flächen
- Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-780 zu kodieren
Übernommen von 5-78: Operationen an anderen Knochen
Exklusionen
- Operationen an Gesichtsschädelknochen 5-76 5-77
- Operationen an Rippe und Sternum 5-34
- Operationen an der Wirbelsäule 5-83
Hinweise
- Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
- Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements gesondert zu kodieren 5-785.0 ff. 5-785.1 ff.
Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen
Hinweise
- Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
- Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
- Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
- Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
- Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
- Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
- Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
- Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
- Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
- Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.
Verweise auf diesen Code
5-79(Exklusionen): Pseudarthrosebehandlung 5-782 ff. 5-784 ff. 5-93b ff. 5-789.c ff. 5-78a ff.5-79(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-82(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-93b(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-243(Hinweise): Die Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-77b ff. 5-784 ff.5-780(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-781(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-782(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-783(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-275 ff. 5-346.7 5-77b ff. 5-784 ff.5-788(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-808(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-808.ae(Hinweise): Dieser Kode ist im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Dafür sind bei einer Reoperation bei Rezidiv an einem Gelenkfach mittels eines kortikospongiösen Spanes der Kode 5-5-808.af(Hinweise): Dieser Kode ist im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Dafür sind bei einer Reoperation bei Rezidiv an zwei oder mehr Gelenkfächern mittels eines kortikospongiösen Spanes5-808.b8(Hinweise): Dieser Kode ist im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Dafür sind bei einer Reoperation bei Rezidiv am Großzehengrundgelenk mittels eines kortikospongiösen Spanes der Kod5-848.2(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-860(Hinweise): Eine Transplantation von Gefäßen, Nerven oder Knochen 5-38 5-39 5-04 5-05 5-784 ff. ist gesondert zu kodieren5-861(Hinweise): Eine Transplantation von Gefäßen, Nerven oder Knochen 5-38 5-39 5-04 5-05 5-784 ff. ist gesondert zu kodieren5-867.0(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.5-868.1(Hinweise): Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.
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