5-81

OPS 2026

Arthroskopische Gelenkoperationen

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-810 – Arthroskopische Gelenkoperation
  • 5-811 – Arthroskopische Operation an der Synovialis
  • 5-812 – Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken
  • 5-813 – Arthroskopische Refixation und Plastik am Kapselbandapparat des Kniegelenkes
  • 5-814 – Arthroskopische Refixation und Plastik am Kapselbandapparat des Schultergelenkes
  • 5-815 – Arthroskopische Entfernung und arthroskopischer Wechsel eines Bandersatzes am Kniegelenk
  • 5-816 – Arthroskopische Operationen am Labrum acetabulare
  • 5-819 – Andere arthroskopische Operationen

Geschwistercodes

  • 5-78 – Operationen an anderen Knochen
  • 5-79 – Reposition von Fraktur und Luxation
  • 5-80 – Offen chirurgische und andere Gelenkoperationen
  • 5-82 – Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
  • 5-83 – Operationen an der Wirbelsäule
  • 5-84 – Operationen an der Hand
  • 5-85 – Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln
  • 5-86 – Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen

Inklusionen

  • Endoskopische Eingriffe im periartikulären Raum

Exklusionen

  • Alleinige diagnostische Arthroskopie 1-697 ff.

Hinweise

  • Eine gleichzeitig durchgeführte diagnostische Arthroskopie ist im Kode enthalten
  • Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • Die Art des Transplantates ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-930 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

Teil von: 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen › 5: OPERATIONEN