5-83

OPS 2026

Operationen an der Wirbelsäule

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-830 – Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule
  • 5-831 – Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe
  • 5-832 – Exzision von (erkranktem) Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule
  • 5-835 – Knochenersatz an der Wirbelsäule
  • 5-836 – Spondylodese
  • 5-837 – Wirbelkörperersatz
  • 5-838 – Komplexe Rekonstruktionen der Wirbelsäule (bei Kindern und Jugendlichen)
  • 5-839 – Andere Operationen an der Wirbelsäule
  • 5-83a – Minimalinvasive Behandlungsverfahren an der Wirbelsäule (zur Schmerztherapie)
  • 5-83b – Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule
  • 5-83w – Zusatzinformationen zu Operationen an der Wirbelsäule

Geschwistercodes

  • 5-78 – Operationen an anderen Knochen
  • 5-79 – Reposition von Fraktur und Luxation
  • 5-80 – Offen chirurgische und andere Gelenkoperationen
  • 5-81 – Arthroskopische Gelenkoperationen
  • 5-82 – Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
  • 5-84 – Operationen an der Hand
  • 5-85 – Operationen an Muskeln, Sehnen, Faszien und Schleimbeuteln
  • 5-86 – Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen

Exklusionen

  • Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal 5-03

Hinweise

  • Der offen chirurgische oder der endoskopische Zugang ist gesondert zu kodieren 5-030 ff. 5-031 ff. 5-032 ff.
  • Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • Die computergestützte Planung von Wirbelsäulenoperationen ist zusätzlich zu kodieren 5-83w.2 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

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