Editorial-Orientierung von MedAPI — kein Bestandteil der Kodieranweisung.
C04 umfasst primäre bösartige Neubildungen des Mundbodens, einschließlich des vorderen und seitlichen Mundbodens sowie mehrere Teilbereiche überlappender oder nicht näher bezeichneter Läsionen. Aufgrund der Nähe zu Zunge, Unterkiefer, Ausführungsgängen der Speicheldrüsen und Halslymphknoten können Tumoren früh funktionell und lokoregionär relevant werden.
Häufige Histologien
- Überwiegend Plattenepithelkarzinome der Mundschleimhaut
- Seltener verruköse oder andere Varianten des Plattenepithelkarzinoms
- Seltene maligne Tumoren kleiner Speicheldrüsen, Weichteile oder anderer Gewebe des Mundbodens
Wichtige Risikofaktoren sind insbesondere Tabak- und Alkoholkonsum. Eine HPV-Assoziation ist bei Mundbodenkarzinomen deutlich weniger prägend als bei Karzinomen des Oropharynx.
Häufige Symptome
- Nicht heilende Ulzeration (L98.4), Verhärtung (R23.4), oder Raumforderung am Mundboden (R22.0)
- Schmerzen (R52.9), Brennen, oder Blutung (R58)
- Eingeschränkte Zungenbeweglichkeit (Q38.1), Sprech- (R47.8), oder Schluckbeschwerden (R13.9)
- Vermehrter Speichelfluss oder gestörter Speichelabfluss (K11.7)
- Taubheitsgefühl (R20.0), ausstrahlende Schmerzen (R52.9), oder Kieferbeschwerden bei fortgeschrittener Ausbreitung (K10.9)
- Vergrößerte zervikale Lymphknoten (R59.0)
Frühe Läsionen können symptomarm sein und bei zahnärztlicher oder ärztlicher Untersuchung auffallen.
Diagnose
Die Abklärung umfasst die vollständige Inspektion und Palpation der Mundhöhle sowie die Untersuchung beider Halsseiten. Die histologische Sicherung erfolgt in der Regel durch Biopsie. CT oder MRT dienen der Beurteilung von Tiefenausdehnung, Mittellinienüberschreitung, Infiltration angrenzender Strukturen und zervikalen Lymphknoten. Sonografie mit gezielter Feinnadelpunktion oder Stanzbiopsie kann suspekte Halslymphknoten weiter abklären. Bei fortgeschrittener Erkrankung kann eine zusätzliche Fernmetastasensuche, gegebenenfalls einschließlich PET/CT, angezeigt sein.
Stadieneinteilung
Die Stadieneinteilung erfolgt nach dem TNM-System für Karzinome der Mundhöhle. Für die T-Kategorie sind insbesondere Tumorgröße und Invasionstiefe relevant; bei fortgeschrittenen Tumoren wird die Infiltration benachbarter Strukturen berücksichtigt. Der nodale Status richtet sich unter anderem nach Anzahl, Größe und Seite befallener Halslymphknoten sowie nach extranodaler Ausbreitung. Fernmetastasen werden separat erfasst.
Molekulare Marker
Eine routinemäßige HPV- beziehungsweise p16-basierte Einteilung wie beim Oropharynxkarzinom ist für Mundbodenkarzinome nicht maßgeblich. Biomarker wie PD-L1 können bei rezidivierter oder metastasierter Erkrankung therapeutisch relevant sein. Weitere molekulare Untersuchungen werden abhängig von Histologie, Krankheitsstadium und geplanter systemischer Therapie eingesetzt.
Häufige Behandlungen
Die Behandlung wird interdisziplinär festgelegt und richtet sich nach Ausdehnung, Histologie, Lymphknotenstatus, Resektabilität und funktionellen Folgen.
- Operative Entfernung des Primärtumors mit angemessenem Sicherheitsabstand
- Je nach Risiko und Stadium operative Behandlung der zervikalen Lymphabflusswege
- Rekonstruktive Verfahren zur Erhaltung von Sprache, Schlucken und Zungenbeweglichkeit
- Adjuvante Strahlentherapie oder Radiochemotherapie bei entsprechenden pathologischen Risikofaktoren
- Definitive Strahlen- beziehungsweise Radiochemotherapie in ausgewählten Situationen
- Systemische Therapie, einschließlich Immuntherapie, bei nicht resezierbarer, rezidivierter oder metastasierter Erkrankung
- Unterstützende Maßnahmen wie Schmerztherapie, Ernährungsmedizin, Zahn- und Mundpflege sowie Sprech- und Schluckrehabilitation
Scope Note
C04 kodiert die anatomische Lokalisation einer primären bösartigen Neubildung des Mundbodens. Die Unterkategorien unterscheiden den vorderen oder seitlichen Mundboden, mehrere überlappende Teilbereiche und den nicht näher bezeichneten Mundboden. Der Code legt weder Histologie noch Differenzierungsgrad, TNM-Stadium, Resektionsstatus oder molekulare Merkmale fest. Sekundäre beziehungsweise metastatische Tumorabsiedlungen am Mundboden werden nicht als primärer C04-Tumor verstanden; regionale Lymphknoten- und Fernmetastasen sowie weitere gleichzeitig bestehende Primärtumoren sind gesondert abzubilden.