8-310

OPS 2026

Aufwendige Gipsverbände

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

Übernommen von 8-31: Immobilisation mit Gipsverband

Inklusionen

  • Verwendung von Kunststoff und anderen Gipsersatzstoffen

Exklusionen

  • Geschlossene Reposition einer Fraktur und Gelenkluxation ohne Osteosynthese 8-20

Hinweise

  • Mit einem Kode aus diesem Bereich sind nur Gipsverbände mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen und materiellen Aufwand zu kodieren
  • Bei Durchführung in Allgemeinanästhesie ist diese zusätzlich zu kodieren 8-90

Verweise auf diesen Code

  • 5-78 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 5-79 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 5-80 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 5-81 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 5-83 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 5-85 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 5-86 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 5-820 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 8-200 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 8-201 (Hinweise): Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 8-211 (Hinweise): Die durchgeführte Immobilisation (Gipsverband, andere Stützverbände oder Schienen) sowie das Anlegen der Orthesen ist im Kode enthalten. Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 8-212 (Hinweise): Die durchgeführte Immobilisation (Gipsverband, andere Stützverbände oder Schienen) ist im Kode enthalten. Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.
  • 8-213 (Hinweise): Die durchgeführte Immobilisation (Gipsverband oder andere Stützverbände) ist im Kode enthalten. Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.

Teil von: 8-31: Immobilisation mit Gipsverband › 8-31...8-39: Immobilisation und spezielle Lagerung › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN